§ 6 Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei
a) An- und Verkauf von Grundbesitz 7,14% (inkl. MwSt.) des Kaufpreises, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
b) Das Besteller Prinzip ist seit dem 01.06.2015 in Kraft. Vermittlungsgebühren für Mietobjekte sind von denjenigen zu tragen, die die Leistung des Maklers bestellen. Wohnobjekte zur Miete in Deutschland sind daher für Interessenten provisionsfrei, es ei denn, Interessenten erteilen dem Makler einen schriftlichen Suchauftrag. Der Makler bietet Objekte
an, die ihm nur im Rahmen dieses Suchauftrags bekannt geworden sind. Gleiches gilt auch für alle Angebote zum Wohnen auf Zeit.
c) Erbbaurecht 7,14% (inkl. MwSt.) von dem für die Berechnung des Erbbauzinses vereinbarten Grundstückswert, jeweils zur Hälfte vom Käufer wie auch vom Verkäufer zu zahlen.
d) Vor- oder Ankaufsrechte 1,19% vom Verkehrswert, im Zusammenhang mit einer Vermietung zusätzlich zu Mieterprovision.